DAS GROSSMANN VERSPRECHEN
5 Jahre Garantie erhalten Sie ab dem 01. Nov. 2020 auf gekaufte Leuchten
Garantiebedingungen zugunsten von Verbrauchern:
Die Firma Grossmann Leuchten GmbH & Co. KG gewährt Käufern, soweit sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, auf das beworbene Produkt eine Garantie von 5 Jahren, sofern diese nach dem 01.11.2020 gekauft worden sind. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist der EU-Raum.
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.
Ausstellungsware ist von der Garantie ausgeschlossen.
Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- Kostenfreie Reparatur der Ware oder
- Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel.
Kosten für die Demontage, Reinstallation, Transport des Produktes sowie Spesen und Porto werden nicht übernommen.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:
Firma Grossmann Leuchten GmbH & Co. KG
HellwegForum 1
59469 Ense
Telefon: +49 (0)2938/9703100
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch normalen Verschleiß:
Insbesondere in Bezug auf die verbaute LED, besteht die Garantie nach Maßgabe des sogenannten L70/B10 Wertes, der eine Standardgröße in der LED Technik darstellt. Das heißt, aufgrund der gebrauchsbedingten Alterung der LED, erfolgt eine allmähliche Abnahme des Lichtstroms (in Lumen), durch Änderung des Farbortes unter den LEDs oder durch den vollständigen Ausfall einzelner LEDs auf einer Fläche. Dieser Lichtstromrückgang (in Lumen Maintenance = L) darf auf 70 % des Ausgangswertes absinken und der Anteil ausgefallener LEDs (Mortality = B) darf bis zum Ende der unten definierten Lebensdauer 10 % nicht überschreiten. Solange diese Werte nicht unter- bzw. überschritten werden, liegt kein Garantiefall vor.
Lebensdauer: 30.000 h; L70/B10
- unsachgemäße Behandlung,
- unsachgemäße Installation,
- unsachgemäße Reinigung,
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen,
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge),
- Reparaturversuche in Eigenregie,
- Professionelle Anwendungen (z.B. Dauerbetrieb in Hotels, Büros etc.)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z. B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen.
Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
Auf Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie findet allein deutsches Recht Anwendung und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ense, den 01.11.2020